Auszüge aus dem

Erbbuch des Amtes Eisenberg 1662

zu Hohendorf, Nischwitz, Schmörschwitz, Carsdorfberg, Göritzberg, Rauschwitz, Droschka und Bürgel

 

 

Hohendorf

 

Dieses Dorf lieget in der Abtey, eine Meileweges von Eisenberg, hat 9 Einwohner, inclusive Hans Schusters Witwe Haus, so der Pfarr allda lehnet und zinset.

 

Gerichte:

Die Ober- und Erbgerichte im Dorfe, Felde und Flur sind des Amts Eisenberg, und desfalls das Kloster Bürger nicht die geringste Befehlung zu tun,

sondern uf bedürfende Hülffe wegen der allda habenden Erbzinsen das Amt imploriren muss.

 

Folge und Steuer:

Diese und alle Regalia ist des Amts, inmaßen solches Dorf, inhalts der Steuerrevision anno 1652 fol. 19 mit gewissen Steuerschocken in Auflage lieget, und die specification fol. 760 zu Ende dieses Erbbuches weiset.

Hierüber auch im Fall der Not ein Heerfahrtswagen mit des Amts Oberpflege nach der Proportion halten, haben auch dem alten Musterregister nach 1615 fol. 21

                    1 Harnisch die Gemeinde

                    4 Rohr und 5 …..spieße die Häuser absonderlich halten und beim Aufgebot damit erscheinen müssen, izo aber werden der gleichen Gewehr nach, weil der Musterung ao. 1632 nicht mehr passiret, solches auch das itzige Defensionswerk ao. 1662 gibt, dass Jedweder mit einer Musqueten und dürftigen Untergewehr zu erscheinen schuldig ist.

Diese Leute müssen auch mit auf die Wolfs. Und andere Raubtierjagd folgen, besage des Jagdbuchs.

Auch zu jeder peinlichen Rechtfertigung ins Amt 3 g. als vom Hause 4 & Hausgeld geben.

Dies Dorf hat auch sein Brauhaus und Braurecht und geben die Trancksteuer ins Amt als 2 Taler 6 gr von 3 Scheffel Gerste Eisenb. Maas.

 

Jus patronatus:

Solches Pfarr- und Kirchenlehen steht dem Kloster Amt Bürgel zu, inmaßen der Beamte des Orts nebst dem Sup. zu Eisenberg die Kirchrechnungen allda halten.

Anlangend aber die Commissiones wurden solche vom Fürstl. Consistorio an Eisenberg. Sup. und Amtsverwalter also erteilt.

Inmaßen auch die Vocationes von diesem Amte ausgefertigt werden.

Sonsten gehören in diese Kirche folgende Dörfer:

Dölschütz, Schmörschwitz, Nitzschwitz, Carsdorf, Göritzberg und die Capel mit Rauschwitz, die wird von dem Pfarr zur Hainspitz alle Sonntage mit einer Mittags-predigt versorget, in die Frühpredigten aber müssen die Inwohner nach Hohndorf gehen.

Alle anderen Amtssachen als Kindtaufen, proclamationes, Hochzeitpredigten, Leichenbegängnis und anderes stehen dem Pfarr zu Hohendorf zu.

 

Acker und Wiesen:

Dies Dorf hat 13 1/2 Hufe Landes, incl. Hans Schusters Witwe Pfarrhaufe, und gehören hierüber auch noch 3 Hufen  zur Pfarr allda, besage der Steuerrevision 1650 fol. 104, so es specifici was jeder hat und zinset, weiset.

Ist sonst dieses Orts geringe Feld, hat wenig Wiesenwachs und kein Holz, und ruhet dieser Leute Nahrung auf Ackerbau, Brauen und Viehzucht.

 

Dienst und Frohne:

Dies Dorf muss nebst Hetzdorf einen bespannten Wagen zur Amts- und Landfuhre halten,

bekommen zur Auslösung über Land bis in ein ander Amt auf die Meile Weges und 1 Pferd 1 gr 6 &.

So sie aber ins Schloss fröhnen, täglich aufs Pferd 3 &.

Müssen auch den zu Graitschen erwachsenen Wein bis Eisenberg oder Altenburg mitführen helfen, bekommen von dem Eimer auf die Meile Weges 1 gr 6 &.

Hat vor diesem ins Kloster Bürgel 42 Tage Pflugfrohne tun müssen, so aber nunmehr zum Kammergut Petersberg geschlagen worden, besage dessen Gutsbeschreibung retro fol. 37 F.2.

Solche Leute müssen auch bei der Hohen Jagd mit Spannen helfen, welche aber nicht spannen, die müssen ledig folgen besage Jagdbuchs.

Bekommen täglich auf 1 Pferd 1 gr Frohngeld.

Dies Dorf muss auch gleich anderen Abteien die Oberländische Strasse vom Serbischen Schwemmteiche an bis ober Rauschwitz auf den Berg bessern helfen, Pferd- und Handfrohne leisten.

Bekommen alle Fröhner zugleich täglich bei vorgehender Besserung vom Amte ein Fass Bier und jede Person für 3 & Brot und 1 Käse, besage der Geleitsbeschreibung.

Dabei ist auch zu erinnern, dass Otten von Plaußig Gut allda den 21. Febr. 1627 die Art eines Mannlehngutes besage Fürstl. Gnäd. Befehls überkommen.

Nichts minder aber die onera und Abrichtungen an Lehn, Zinsen, Frohnen und anderes wie Herkommen, einen Weg wie den andern darauf verblieben und solche zu leisten schuldig gewesen. Weilen aber dieses Gut Hochfürstl. Durchlaucht wieder apert, als ist ihnen die Mannlehnschaft benommen, zu Erbe gesetzet und Michael Klancken und Adam Wenzeln ao 1621 den 10. Febr. verkauft worden. (Notiz am Rande: befindlich in Fach Hohendorf mit Nr. 5 gezeichnet)

 

Grenze und Fluren:

Dieses Dorf grenzet mit der Stadt Bürgel, mit der Herrschaft Tautenburg mit Poxdorf

und Rockau, mit Amt Eisenberg mit Schmörschwitz, Nischwitz und Droschkau, inmaßen die Grenzbeschreibung mit Tautenburg und Bürgel gute Nachricht gibt.

 

Jagden:

Diese Flur hat nebst dem Amt Eisenberg, Serba und Droschkau uf Hasen mit zu behetzen, inmaßen das Kloster Bürgel auch zu tun befugt.

Was aber in die Hohe Jagd gehört, solches stehet dem Amt Eisenberg allein zu, nach Weis des Jagdbuches.

 

Erbzins und Lehnwar:

Zins und Lehn in diesem Dorfe (bis auf Peter Staudens Witwen Haus, so der Pfarr Zins und Lehn) gehört ins Kloster Bürgel und weiset die Steuerrevision ao. 1650 fol. 107, was jeder vor Stücke hat und was solche zinsen.

Doch muss dieses Dorf dem Amt Eisenberg jährlich liefern

          2 fl. 19 gr 4 & an Gelde

          1 Schffl ¼. Korn Eisenb. Maß

          1 Schffl ¾. Hafer Eisenb. Maß

          8 alte Hühner

          48 Eier.

Dieses Dorf muss auch hierüber jährlich Martini auf Amtsbefehl vor die Altenburg. Hofstatt eine Anzahl Scheffel Kaufhafer ins Amt liefern, so ihnen nach leidlichem Peis aus dem Amte bezahlt wird.

Gleichfalls wird es mit den Küchenvictualien vor Fürstl. Hofstatt gehalten.

Die Hausgenossen geben auch dem Amte, als das Paar jährlich 1 fl. Schutzgeld.

 

 

 

 

Nischwitz

 

Dieses Dorf lieget auch in der Aptey, fast ein Meile Wegs von Eisenberg, hat sieben Einwohner gehabt. Weil aber nunmehr Christian Merbitius sein Gut gespaltet, so sind es 8 Wohnungen nunmehr worden.

 

Gerichte:

Ober- und Erbgerichte im Dorfe, Felde und Flur stehen dem Amts Eisenberg zu.

 

Folge und Steuer:

Folge, Steuer und alle Regalia sind des Amts …. Und müssen die Steuer ins Amt liefern.

Hierüber auch im Fall der Not einen Heerfahrtswagen mit des Amts Oberpflege nach der Proportion halten.

Itzo sollen weder Rohr noch Spieße mehr… sondern jedweder mit einer Musqueten und Untergewehr zu erscheinen schuldig sein…

Solche Leute müssen auch auf Amtsgebot mit auf die Wolfs- und andere Raubtierjagd folgen,

auch zu jeder peinlichen Rechtfertigung ins Amt 2 g 8 & als von jedem Hause 4 & Herdgeld entrichten.

 

Acker und Wiesenwachs:

Dieses Dörflein hat 10 geringe Hufen Landes noch feinen Wieswachs und also ziemliche Viehzucht …

 

Dienst und Frohne:

Dieses Dorf muss nebst Schmörschwitz einen bespannten Wagen zur Amts- und Landfuhre halten. Auslösung siehe Hohendorf

Haben sonst 32 Tage Pflugfrohne ins Klosteramt Bürgel tun müssen – weiter siehe Hohendorf.

Paul Planer und Sebastian Becker müssen von ihren beiden Hufen oder zwei pflügen, gleich Rauschwitz, ins Amt Martini jährlich Mostfuhrengeld geben, als auf jeden Pflug 14 gr, so 1 fl. 7 gr trägt und müssen hierüber die gesamten Anspänner dieses Dorfs solchen Wein von Graitschen bis auf Eisenberg, auch gar bis auf Altenburg führen …

Wiewohl sonst jeder Pflug vor dem Eimer, so viel dessen erwachsen, dem Amte 2 Groschen gegeben werden müssen, so ist doch obiges Mostfuhrengeld von langen Jahren her, besage der Amtsrechnungen, also eingeführet worden, dabei es auch verbleibet, und haben dergleichen Mostfuhrengeld Rauschwitz, Pretschwitz, Weißenborn, Hermsdorf, Oberndorf, Reichenbach, Carlsdorf, Rüdersdorf, Reichardtsdorf zu entrichten.

Müssen nebst anderen Abteidorfschaften die Oberländische Strasse mit bauen (siehe Hohendorf).

 

Grenze und Fluren:

Dieses Dorf  grenzet mit der Stadt Bürgel, Hohendorf, Schmörschwitz, Göritzberg und Droschkau.

Der Thälische Schäfer betreibt wöchentlich 2 Tage diese Flur und also mit dem Durchzug in Mattendorfer Flur, soviel Döllschütz davon hat.

 

Jagden:

Wie Hohendorf.

 

Zins und Lehn:

Stehen dem Amt Bürgel zu…

Das Amt Eisenberg erhält:

          2 fl. 3 g                                                Michaelis      Geschoß

          1Schffl 2 Viertel Korn Eisenb,. Maß       Michaelis      Geschoß

          1 Schffl 2 Viertel Hafer Eisenb. Maß                          Geschoß

          1 fl 1g 6 & Geld                                    Walpurgis     Geschoß

 

          1 gr 4 & Geld          Osterbete von 9 Hufen

          6 alte Hühner          Osterbete von 9 Hufen

          45 Eier                   Osterbete von 9 Hufen

 

Nun folgen etliche einzelne Erbzinsen:

Jungfernzins, so vormals ins Kloster Lausnitz gegeben worden:

 

Paul Planer:

6 gr    Michaelis      Erbzins von Haus, Hof und 1 Hufe Landes

6 gr    Walpurgis     dto

 

Sebastian Becker

Wie oben, so vor diesem in das Gut Meyhen gereichet, wegen verschwiegener Lehn aber ins Amt gezogen, und Mich 1651 das erste Mal   gegeben worden.

 

Adam Wenzel        

12 gr Michaelis       Erbzins von Haus, Hof und 1 Hufe Landes

12 gr Walpurgis      dto

 

Folget das Mostfuhrengeld, das folgende Personen jährlich Martini ins Amt liefern müssen:

Paul Planer:            14 gr von 1 Hufe Landes oder 1 Pfluge.

Sebastian Becker:   14 gr von 1 Hufe Landes oder 1 Pfluge

Und muss der Schultheiß diese anfordern und in das Amt liefern.

…..

Dieses Dorf muss auch jährlich auf des Amts Ausschreiben oder Abteilung eine Anzahl Scheffel Hafer Eisenberg. Maß vor die Fürstl. Hofstadt anhero ins Amt liefern, Martini, welches mit einem geringen Preis aus dem Amt bezahlt wird.

Dergleichen wird es auch mit den Küchenviktualien, als Butter, Hühner, Eier gehalten.

Hausgenossen geben jährlich das Paar 1 fl Schutzgeld.

 

 

 

Schmörschwitz

 

Dieses Dorf lieget auch in der Abtey, eine 7/4. Stunde von Eisenberg, hat 6 Einwohner incl. Eines gespalten Guts.

….

Dieses Dorf hat 8 Hufen Landes, dabei auch feinen Wiesenwachs und Viehzucht…

Haben sonsten 28 Tage Pflugfrohne ins Kloster Bürgel tun müssen ….

Der Thälische Schäfer hat 2 Tage wöchentlich die Trift ….

 

 

 

Carsdorfberg

 

Das Mannlehngut, welches eine 1 1/2 Stunde von Eisenberg an der Abtey lieget, unfern dem Dörflein Carsdorf.

Dessen Zugehör ist ohngefähr ein 100 Acker Feld, dessen gutes Teils leede lieget.

Darf 50 Stück Schafvieh halten, kann aber wegen des Rindviehes und weniger Gräserei und Fütterung über 20 Stück nicht wintern.

Der Besitzer des Gutes sitzet auf Amtsschrift.

Das Gut hat im alten Steueraufschlage mit 466 aßo und 20 gr gelegen, bei der Revision 1652 ist es caduc geschrieben worden.

Das Gut hat auch Niederweidwerk in seiner Flur, welches Michael Schweibolds hinterlassenem Sohne Heinrich zugestanden.

Nach Absterben dessen aber Hochfürstl. Durchlaucht ao 1660 apert, nachmals aber Adam Heinrich von Steinsdorf pro 1037 fl. Zugeschlagen worden,

das nach allem Abzug der Witwen und Tochter das Ihrige, die Fürstl. Kammer 300 fl. Herausbekommen, und gibt nur hinführo 5 fl. Zu den Terminen Reminiscere, Viti und Catharinae Steuer.

Der Kaufbrief ist am Tage Martine 1661 gegeben.

 

Das Dörflein an sich selbsten (Carsdorf)

Es hat 7 Wohnungen gehabt, itziger Zeit aber nur eine gebrauet, die andern haben etzliche Rauschwitzer, brauchen das Feld, aber die Wohnungen richten sie nicht wieder auf. On ihnen gleich ernstlich Amtsbefehl geschehen, müssen ferner dazu angehalten werden. Und haben Maz Böhme, Glorius Hellming, Nicol Böhme, Michael Weydicht und Peter Knopfens Witwe allerseits von Rauschwitz, jeder eine Baustatt mit der Zugehörung dazu.

 

Gerichte über Gut und Dorf gehören dem Amt.

 

 

 

Ackerbau und Wieswachs:

Ein jedes Haus in solchem Dörflein hat ein Viertel Landes Zugehör, doch geringe Feld, aber nichts von Wieswachs…

 

Dienst und Frohne:

Die Frohne und Dienst wird dem Mannlehngut geleistet, doch müssen sie auch mit auf die Hohe Jagd.

 

Erbzins und Lehnwahr:

Zins und Lehen stehet dem mannlehengut allda zu und geben von 100 5 fl.

Lehnwahr.

 

 

 

Göritzberg

 

In diesem Dörflein, so von Eisenberg eine anderthalbe Stunde lieget, an der Abtei, ist ein Mannlehngut, so vor diesem ein Vorwerk gewesen und nach Petersberg gehöret, nachmals von einem Besitzer zum andern auf Christian v. Wolframsdorf kommen.

Nachdem aber solcher ao 1658 in der Elster ertrunken, so besitzet dessen Frau Mutter solches Gut, wegen ihrer Erbgeld und …….

Zu solchen Gut gehört ohngefähr ein 6 Hufen Landes und kann an 9 Fuder Heu bauen jährlich, hat ein Buschhölzein am Gute, darf 60 Stück Schafvieh halten und sitzet der Besitzer auf Amtsschrift.

 

Dies Dörflein an sich selbsten (Göritzberg)

Das Dörflein hat 11 Wohnungen, darunter noch 2 Baustätten.

 

Gerichte:

Die Ober- und Erbgerichte über Gut und Dorf gehören dem Amt. Doch hat die jetzige Besitzerin solche anno 1653 gegen 2,5 Gulden jährliche Pacht, doch auf Widerruf, bekommen.

Und haben die vorigen Besitzer des Guts, als Wilhelm von Kayn, Gunther von Bünau und Hans Wilhelm von Wolframsdorf diese Erbgerichte auch auf Widerrufen in Pacht gehabt. Wie die acta erweisen.

 

Ackerbau und Wiesen:

Jedes Haus hat ¼. Landes Zugehör an geringen Feldbau.

Der Wieswachs gehört meistens zum Gute.

Die Schäferei Thalbürgel behütet solche Flur mit, Droschkau und Klengel aber nicht.

 

Dienst und Frohn:
Diese sind sie dem Mannslehngut zu tun schuldig.

 

Grenze und Flur:

Dorf und Gut grenzen mit Bürgel, Hainspitz, Nischwitz, Schmörschwitz, Droschkau und Rauschwitz.

 

Jagden;

Die nieder Jagd steht dem Mannlehngut zu, die hohe Jagd dem Amt.

 

Erbzins und Lehnwahr:

Stehen dem Mannlehngut zu mit 5 %.

 

 

Rauschwitz

 

Dieses Dorf liegt auch in der Abtey 1 ½. Stunde von Eisenberg zwischen Pretschwitz und Schmörschwitz. Hat 23 Wohnungen, darunter 2 Gasthöfe und noch 2 Brandstätte, und gibt man in solchem Dorfe dem Amt Schnitt – und B..gleide (?) besage Straßenbeschreibung.

 

Gerichte, Steuer und Folge sind des Amts

 

Jus Patronatus:

In diesem Dorf ist eine Capelle, die ist des Pfarrers zu Hohendorf Filial, darinnen muss der Pfarrer zu Hainspitz alle Sonntag Nachmittage eine Predigt tun.

Daneben hat er jährlich 2 fl 18 gr von Andreas Baum und 1 fl 20 gr von Andreas genregroßen gewesenen Gasthofe, incl. Der Pflugfrohne und von etlichen Gütern den Zehnten.

Zur Frühkirche aber müssen solche Einwohner nach Hohendorf in die Kirche gehen.

 

Ackerbau und Wieswachs:

Dieses Dorf hat 10 Hufen Landes außer dem vererbten Kloster-Vorwerks-Gute und etliche ledige Stück und Güter, so in Mattendorfer Flur liegen.

Hat sonsten besage der Messung ao 1560 zum Rauschwitzer Vorwerke 190 ¼. Artacker und 68 ¼. Weisen (welcher Wiesenwachs meistenteils zum Vorwerk Klengel geschlagen) gehört.

 

Dienst und Frohne:

 …. Haben sonst vor diesem auch 8 Tage Pflugfrohne ins Kloster Bürgel tun müssen, so aber nunmehr zum kammergut Petersberg geschlagen worden.

Und obwohl vormals aus diesem Dorfe 7 Handfröhner ins Vorwerk allda, ehe es vererbet worden, Hafer, Heu und Grummet, jeder 4 Tage rechen müssen, so ist doch solche Frohn, jeder Tag zu 1 gr angeschlagen, und zum Amtserbzinse gemacht worden, doch müssen solche 7 Häuser, als

          Dictus Böhme

          Jacob Claus

          Nicol Mößer

          Glorius Hellmig

          Hans Krumbholtz (von 2 Häusern)

          Caspar Knopfe

Das übrige Heu und Grummet auf der Kälberwiese, was die Tautenhainer und Seifartdorfer nach dreitägiger Arbeit übrig lassen, vollends auf- und dürre machen,

und wenn sie gleich 8 oder 10 Tage damit zubrächten, doch gehen sie nur zu halben Tagen und bekommt jeder täglich 3 & Geld.

 

In diesem Dorfe sind auch 2 Pflüge oder Güter, so jährlich Martini Mostfuhrengeld geben, nämlich      

Dictus Geyer

Peter Knopfe und Peter Töpfer

Auf jeden Pflug 14 gr, so 1 fl 7 gr trägt.

Und müssen hierüber die gesamten Anspänner inclusive jetzt gemelter zwei Güter dieses Dorfes den zu Graitschen in den Amtsbergen allda erwachsenen Wein ab- und bis auf Eisenberg oder gar auf Altenburg (gegen 1 gr 6 & Fuhrlohn vom Eimer auf die Meile Wegs) führen. Und obwohl sonsten jeder Pflug der obgedachten 2 Güter von dem Eimer Wein, soviel dessen jährlich erwachsen, 2 Groschen geben sollen, so ist doch obiges Mostfuhrengeld von langen Jahren hero besage der Amtsrechnungen eingeführt worden.

Und haben dergleichen Weinfrohne Pretschwitz, Nischwitz, Weißenborn, Hermsdorf, Oberndorf, Reichenbach, Rüdersdorf, Carlsdorf und Reichardtsdorf auch über sich…

 

Grenze und Fluren:

Dies Dorf grenzet an die Herrschaft Frauenprießnitz mit Mertendorf, an das Amts Weißenfels mit Kischlitz, im Amt Eisenberg aber mit Petersberg, Pretschwitz, Göritzberg, Carsdorfberg, Schmörschwitz, Klengel und Hainspitz.

Der Klengelische Schäfer mit dem Schafvieh hat die Hut in solcher Flur, doch nicht in die Mandel,

der Thälische Schäfer bis an die Rauschwitzer Straße, Petersberg und Döllschütz, bis an die Rauschwitzer Strasse, hingegen Rauschwitz auf die Bornleiden bis hinter an den langen Leidengraben.

 

Jagden:

Solche ist des Amts Eisenberg, doch haben nebst solchem das Gut Serba und Droschkau in solcher Flur auch die Hasen-Kupppel-Hetze.

Das Amt Bürgel und Carsdorfberg hat auch darinnen bis an die Landstraße, so von Rauschwitz nach Naumburg gehet, die Kuppelhetze.

 

Erbzins und Lehnware:

Zins und Lehn stehen dem Amt zu in Höhe 5%, außer die ledigen Stücke in Mattendorfer Flur und etliche andere ledige, so dem Kloster Bürgel lehnen und zinsen.

…..

Ferner zinsen nachgesetzte in Amt, Lausnitzer Stiftszins genannt:

 

Hans Krumbholtz nigri

15 gr Erbzins und 4 gr Frohngeld Michaelis von seinem großen Gute, ante Hansen von Porzig, mit zugehörigem Haus, Hof, 6 Ackern Feld, etwas Wiesenwachs und Krautland.

14 gr Erbzins u. 4 gr Frohngeld Michaelis von Haus, Hof und ½ Hufe Landes, nov. Dictus Böhme

3 gr Erbzins Michaelis u. 3 gr Erbzins Walp. von der Hofstatt oder Häuslein ante Jacob Müllers

1 gr 4 & Erbzins Walpurgis von dem Gärtlein oder Grasweide an der Gemeinde-wiesen gelegen

1 gr Erbzins Michaelis von der Wiesen zu Lombdorf hinter dem Haneberge gelegen

         

Dictus Böhme

7 gr 6 & u. 2 Hühner Erbzins und 4 gr Frohngeld Michaelis von seinem Gute und ½ Hufen

2 gr 6 & Erbzins Walpurgis von seinem Gute und ½ Hufen

 

Jacob Claus

2 gr 6 & Erbzins und 4 gr Frohngeld Michaelis von Haus, Hof, ½. Hufe, ante Hans Knopfen

2 gr 6 & Erbzins Walpurgis von Haus, Hof, ½. Hufe

2 Hühner Erbzins Mich. Von 3 Stück Acker ufm Haneberge gelegen, so 3 Scheffel Feld halten.

 

Dictus Geyer

5 gr 5 & je Mich. und Walp. Erbzins von haus, Hof und ¼. Landes, ante Andreas Cunzen

 

Glorius Helming

3 gr , 1 Scheffel Hafer, Jenisch Maß Erbzins Mich., muss solchen ins Amt liefern und bekommt 4 gr Fuhrlohn

4 gr Frohngeld Michaelis von Haus, Hof und ¼. Landes, ante Peter Cunzen

2 gr je zu Mich. Und Walpurgis Erbzins von der Schmiede.

 

Nicol Möser

6 gr , 2 Hühner Erbzins, 4 gr. Frohngeld Michaelis von Haus, Hof und ¼. Landes

 

Matthes Böhme

9 gr 6 & Erbzins Mich. Von Haus, Hof und ¼. Landes, jetzt seines Schwiegervaters

3 Scheffel Hafer Jenisch Maß Erbzins von 3 Ackern ledig Gut und 1 Flecklein Wiese in Rodenfelde, muss solchen ins Amt liefern und bekommt von 1 Scheffel zu Fuhr-lohn 1 gr.

 

Adam Lohrs Brandstatt

3 gr Erbzins Michael., bemeldte Brandstatt und ¼. Landes ante seines Vaters.

1 Scheffel Hafer Jenisch Maß von Gerbersacker, muss solchen ins Amt liefern und bekommt 1 gr. Fuhr- oder Tragelohn

 

Hans Krumbholtz, Peterssohn

10 gr Erbzins Michael. Von Haus, Hof und ¾. Hufe Landes

2 Hühner Erbzins Michael. Von einem Acker hinter dem Haneberge im vorderen Felde

 

Peter Knopfens Wwe

1 Scheffel Korn, Jenisch Maß Erbzins Michael., sonsten Hundekorn genannt, von Haus, Hof und Zugehör

 

Peter Töpfers Wwe

1 Scheffel Korn (wie oben) – und müssen diese beiden Besitzer der Güter dies Getreide auch ins Amt liefern, bekommen aber vor 1 Scheffel 1 gr 6 & Zulohn, oder muss es das Amt holen lassen.

4 fl 6 gr 4 ½. & Erbzins zu Michaelis und Walpurgis 1 fl 7 gr Frohngeld, 8 Hühner, 2 Schffl Korn, 8 Schffl Hafer zu Michaelis

 

Ferner an Mostfuhrgelde, so nachgesetzte Personen jährlich ins Amt Martini wegen des Klosters Lausnitz nunmehro liefern müssen:

Dictus Geyer                     14 gr von 1 Hufe oder Pfluge

Peter Knopfens Wwe        7 gr von ½. Hufe oder ½. Pfluge

Peter Töpfer                     7 gr von 1/2 Hufe oder ½. Pfluge

Und muss der Schultheiß dieses Mostfuhrengeld einfordern und ins Amt liefern.

Tut das Mostfuhrengeld 1 fl. 7 gr

 

Erbzins, welchen Curt von Posern dem Amte anno 1590 übergeben:

Andreas Baum

10 gr Michaelis und Walpurgis vom Gasthof und seiner Zugehör, ante Jacob Planers

15 gr Michaelis und Walpurgis vom andern Gasthofe und Zugehör, ante Andreas Högner (?), jetzt Andreas Gernegroß

 

Nun folget der neue Erbzins von den vererbten Vorwerks-Gütern, so ao. 1594 zum ersten Mal gereichet worden. Michaelis

 

Hans Krumbholtz nigri

1 Viertel Korn Eisenb. Maß von 3 Vorwerks-Gelengen unter dem Dorfe

3 Viertel Korn E. Maß von 6 Scheffel Feld am Rothenfelde, b. d. Zaunwiese

1 Huhn von einer Wiese unter der Kalbwiese, an der alten Trift gelegen

3 Viertel Hafer Eisenb. Maß von 4 Ackern im Rothenfelde, liegen zwischen der großen und kleinen Zaunwiese, und gibt ihm Peter Krumbholtz zu diesem Hafer-Zinse die Hälfte Zubuße.

 

Jacob Claus

3 Viertel Korn, 1 Viertel Weizen, 3 Viertel Hafer, Eisenb. Maß von ¼. Vorwerksacker, den Weizen vom viereckichten Acker und den Hafer       von 5 Ackern im Rothenfelde

1 Viertel Korn von 3 Gelengen unter dem Dorfe, Eisenb. Maß

3 Hühner von 3 Ackern ufn Haneberge

5 gr 3 & von der Hopfwiesen

2 gr. Von ½. Krautlande

 

Ambrosius Geyer

3 Viertel Korn, ½. V. Weizen, 1 V. Hafer Eisenb. Maß, von dem vierten Teil der Vorwerksäcker, als das Korn ¼. Vorwerksacker, den Weizen vom           viereckichten Acker unter dem Dorfe und den Hafer von der Quer beim Kalbacker.

3 Hühner von 3 Acker aufm Haneberge

5 gr 3 & von der halben Hopfwiese

2 gr    vom Krautlande hinter dem Garten

4 gr 4 & von seiner Hofstatt und Flecklein, darauf er gebauet.

 

Dictus Geyer

1 Huhn von dem Wieselein und dem Wasserlauf an der Kalbwiesen

 

Nicol Meußer

1 V Korn Eisenb. Maß von den 3 Gelengen unter dem Dorfe

1 V Korn und 1 V. Hafer Eisenb. Maß von der Pielau, ante Veit Grellerts und geben hierzu … Knopfe und Glorius Hellmig 2/3. Zubuße, doch ist Nicol Mößer Lehnträger.

 

Matthes Böhme

1 V. Korn Eisenb. Maß von 3 Vorwerks-Gelengen unter dem Dorfe, hierzu gibt Michael Weidichts Wwe Und Glorius Hellming Zubuße jeder 1/3.

 

Adam Lohr

5 gr 3 & von der kleinen Schmiedewiese

 

Hans Krumbholtz Peterssohn

2 V. Korn Eisenb. Maß von 4 Ackern am rothen Berge

1 Gans von der Schilfwiese, inter der Kalbwiese gelegen

2 Viertel Korn, 2 Viertel Hafer Eisenb. Maß von 3 Acker im Pfaffental

 

Andreas Baum

3 V. Korn, 1 Schffl Hafer Eisenb. Maß von der Hälfte der Vorwerksacker hinter dem Dorfe

6 Hühner von 6 Ackern ufn Haneberge

10 gr 6 &, 1 Gans von d. großen Wiese unterm Dorfe bei d. Kalbwiese gel.

 

Peter Knopfes Wwe

9 gr Erbzins Walpurgis von Haus , Hof und Zugehör

 

Hans Busch

3 Hühner, 1 Gans Erbzins Michaelis  von Haus Hof und Zugehör

6 Hühner von 6 Ackern aufm Haneberge

2 V. Weizen, 2 V. Hafer Eisenb. Maß von den 4 Ackern, die Quer genannt im Pfaffental

1 fl. Von der großen Schmiedewiese, so 6 Acker hält.

 

Peter Töpfers Wwe

1 V. Korn Eisenb. Maß von den 3 Gelengen unter dem Dorfe

1 Huhn von 1 Wieslein unter dem Dorfe an der Hopfwiese gelegen.

 

Michel Weydicht

1 Huhn Michael.  Von einer Wiesen im rothen Feld an der Herrenwiese gelegen.

 

Dictus Lippoldt zu Pretschwitz

4 Hühner von der Wiese unter der Piela, die Milchwiese genannt nov. Simon Rüdiger

 

Peter Schusters Wwe in Pretschwitz

2 V. Korn, 1 Schffl Hafer Eisenb. Maß  von der untern und obern Pielau, 8 Jenische Acker haltend, ante Hans Rüdigers

 

Jobst Krieg und Consorten zu Pretschwitz

1 Schffl 1 V. Hafer Eisenb. Maß von 10 Scheffel Feld auf dem Hintergewende am rothen Berge.

 

Nun folget der Rauschwitzer wiederkaufliche Zins von den ererbten Vorwerks-Gütern, welche Kaufsumme nicht abgetragen, auch teils Capitalia auf andere Personen, so die abgelegten Kaufsummen erborgt, bracht worden:

 

Ambrosius Geyer zu Rauschwitz

          10 fl 5 gr 6 & von 171 fl. Capital

 

Jacob Claus zu Rauschwitz

          11 fl 9 g 8 & von 191 fl. Capital

 

Hans Krumbholtz, niger zu Rauschwitz

          3 fl 12 gr 7 ½. & von 60 Gulden Capital

 

Hans Busch zu Rauschwitz

          1 fl 9gr 2 ½. & von 23 fl 17 gr Capital

 

Peter Töpfers Wwe

          2 fl 10 gr 11 & von 42 fl 4 gr Capital

 

Peter Schusters Wwe zu Pretschwitz

          5 fl 10 Gr 10 ½. &  von 92 fl Capital

 

Dictus Lippoldt zu Pretschwitz

          3 fl     von 50 fl Capital besage Amtsconsens den 23.2.1647

          1 fl 13 gr ½. & vor 27 fl. Capital

 

Christoph Böhme zu Pretschwitz

                  6 gr 3 ½. & von 5 fl. Capital

 

Nicol Cunze zu Döllschütz

          1 fl 11 gr 9 & von 26 Fl. Capital

 

Hans Cunze zu Pretschwitz

          3 fl.    Von 50 fl. Capital

 

Peter Böhme jun. Zu Pretschwitz

          3 fl.    Von 50 fl. Capital

 

Simon Rüdigers Erben zu Döllschütz

          9 fl. 3 gr 9 ½. & von 153 fl. Capital, besage Obligation den 8. März ao 1650

 

Esaias Thondorf zu Döllschütz

          5 fl. 15 gr 11 & von 96 fl. Capital

 

Otto Philipp von Meußebach zu Casekirchen

          3 fl.    Von 50 fl. Capital

 

Virgilius Jacob, Ratsschultheiß zu Eisenberg

          3 fl. 16 gr 9 ½. & von 80 fl. Capital

 

 

Johann Neumeyer, Materialist in Eisenberg

          12 fl.   Von 200 fl. Capital

 

Christoph Weinecke zu Neidschütz

          9 fl. 12 gr 7 ½. & von 16o fl. Capital besage consens vom 5.4.1653

 

Hans Thieme zu Seidewitz

          3 fl. Von 50 fl. Capital besage consens den 23.2.1647

 

Michel Höffer, Ratskämmerer zu Eisenberg

          6 fl.    Von 100 fl. Capital

 

Hans Friede, Müller an der Rauda

          3 fl.    Von 50 fl. Capital

 

Carol Meißen Wwe zu Tünschütz

          3 fl.    Von 50 fl. Capital

 

Andreas Baum zu Rauschwitz

          1fl. 14 gr 4 & von 28 fl. Capital, so auf dem Gernegroßischen Gasthofe stehen.

 

Tut dieser wiederkäufliche Zins 108 fl 6 gr 4 & von 1805 fl  Capital, mithin

6 fl. Von 100 fl. …..

         

 

 

 

Droschkau

 

In diesem Dörflein ist ein Freigut, so vor diesem Mannslehn gewesen.

Die Ober- und Erbgerichte, Steuer, Folge mit etzlicher Handfrohne hat dem Amte Eisenberg über das Gut und Dörflein besage Erbbuchs ao. 1610 zugestanden.

Nach Absterbung aber Curth Heinrich von der Ölßnitz ist es dem Fürstl. Haus Altenburg apert worden.

Darauf von Hoch Fürstl. Durchl. solches Gut und Dörflein ao 1653 den 9. Juni inhalts Kaufbriefes und fürstl. Anweisungsbefehls Herrn Johann Reifarten, Fürstl. Sächs. Land- und Kammer-Rentmeistern, auch Steuer-Obereinnehmern käuflich pro 5.000 fl. Überlassen, dabei aber dem Gut die Natur des Mannlehens benommen und solchem die Qualität eines freien Allodial und Erbguts gegeben und solchem die dem Amts Eisenberg schuldige Handfrohne als Schlosshof  kehren und dergleichen zugelegt,

und mit Ober- und Erbgerichten in Dorfe, Felde und Flur nicht allein begabet, sondern auch, dass es bei vorgehenden Landtagen zu den vorgehenden deliberationibus und Volcs admittiret, zum ganzen Praesent 5 fl. Und nur bei Antretung neuer Fürstl. Landesregierung um renovation der hohen Ansuchung geschehen solle.

Es sitzt auch nunmehr der Inwohner berührten Gutes nicht mehr auf Amt-, sondern auf Kanzleischrift.

 

Zu ermelten Freygut gehört sonsten 110 Schffl Feld Acker, kann 18 Fuder Heu und 3 Fuder Grummet bauen, hat 3 Gärten, 7 Teiche, 4 Stück Busch- und Schlagholz, ein Brauhaus nebst etliche Zinsen und Frohnen.

 

Eine freie Schaftrift, kann 400 Stück Vieh halten und dabei das Niederjagdwerg in Droschkau, Serbischen und Abteyischen Flur, mit dem Gut Serba in Kuppel, welches alles das 1658 verfertigte Erbbuch zu Droschkau meldet.

 

Dies Dörflein an sich selbsten.

Solches hat itziger Zeit 8 Häuser oder Inwohner, und obwohl vor diesem 6 Frohnhäuslein allda gewesen, sind doch solche bei dem Kriege alle abgegangen.

 

Gerichte:

Die Gerichte Oberst und Niederst stehen nunmehro in Dorf, Feld und Flur dem Freygut zu.

 

Folge und Steuer:

Gehört dem Amt Eisenberg.

Jeder muss mit Musquete und Untergewehr erscheinen.

Wolfsjagd ist Pflicht

 

Jus Patronatus:

Dies Freygut und Dörflein ist in die Kirche nach Serba gepfarrt und hat das Rittergut in Serba das Jus vocandi. Der Besitzer zur Droschkau wohnt auch der Kirchrechnung bei.

 

Acker und Wiesen:

Diese Leute sind Tagelöhner, hat jeder der 8 Häuser 3 ½.Scheffel Feld  Zugehör.

 

Dienst und Frohne:

Tun solche nunmehro allerseits dem Freigute allda.

 

Grenze und Fluren:
Das Gut und Dörflein grenzet mit Serba, Stadt Bürgel, Göritzberg, Nischwitz und Hetzdorf.

 

Jagden:

Alle hohen Jagd an Hirschen, Schweinen, Rehen usw. steht dem Amt zu, bis auf Hasen, Füchse und Niederweidwerg.

 

Zins und Lehn steht dem Freigut zu, 5 %.

Doch muss das Droschkauer Freigut dem Amte jährlich zu Michaelis zinsen:

2 Viertel Korn Jenisch Maß, vor alters Hundekorn genannt, muss es ins Amt liefern und bekommt dar von 9 & zu Lohn, will es aber das Amt vor sich holen, so steht es ihnen auch frei, und behält dagegen die 9 & innen.

         

 

 

Stadt Bürgel

                   

Diese Stadt ist vor sich und gehört mit zum Amt Bürgel, und das Amt Eisenberg darinnen nichts zu gebieten.

Doch hat das Amt Eisenberg von undenklichen Jahren nicht allein die Geleitseinnahme darinnen und was in solchen Geleite vorgegangen, das Amt Eisenberg zu richten gehabt,

sondern auch einen Gerichtsstuhl allda zu halten und zu setzen befugt gewesen und noch.

Allein es sind, was den Gerichtsstuhl belanget bei denen kriegischen Zeiten die Inwohner in den Dorfschaften der Abtey (so in gemelten Gerichtsstuhl sonsten gehen müssen) in die Eisenberger Amtsstube zum Verhör gezogen,

das Geleit aber ao 1654 von der Fürstl. Rent-Kammer auf ein Interim dem Amt Bürgel zugelegt worden.

Weilen aber dieses die Straße schlechtiglichen hält, als tut Änderung, weil es ein Real des Amts Eisenberg, wieder nötig und kann beim Amt Bürgel nicht bleiben.

Sonsten lieget das Bürgerische Stadtfeld gutes Teils in der Amts Eisenbergs Gerichten, und gehen solche Gerichte bis unfern des Stadttores zu Bürgel, zu der alten Schießhütten,

wie des Amts Eisenberges Grenzbeschreibung ao 1657 fol. 11 mit mehreren weiset, und stehen also auf diesen Bürgelischen Stadtfeldern dem Amte Eisenberg Ober- und Erbgerichte zu.

Ja, obwohl die Stadt Bürgel vormals ihre Feymbstadt am Goldberge gehabt, so haben sie doch keinen Delinquenten ohne Beisein des Amts Eisenbergs Gerichtspersonen dahin bringen und justificiren können, besage Vergleichs anno 1516.

Zins, Geschoß und Steuer aber von ermelten Feldern und Gütern (gehören) dem Rate zu Bürgel.

Die Ausantwortung der Gefangenen, wird solche bei dem x-Stein ober Bürgel an der Strassen hinter den Gärten, inhalts der Steuer-Landgerichtsbeschreibung fol. 9 verrichtet.

Sonsten grenzen ermelte Bürgelische Stadtfelder im Amte Eisenberg mit Hetzdorf, Droschkau, Nischwitz und Hohendorf.